Leitgedanken
Wir sind eine Schule, in der wir miteinander leben und voneinander lernen. Deshalb sind wir alle mitverantwortlich für die Gestaltung des Schullebens.
Wir wollen, dass alle gerne zur Schule kommen.
Wir sind alle verschieden. Das wollen wir achten und nutzen.
Während des Schultages sollen die Schüler/innen Grundlagen erwerben, die ihnen helfen, das tägliche Leben zu bewältigen und die Welt zu verstehen.
Jeder Schüler ist verpflichtet, das Unterrichtsangebot wahrzunehmen, seine Fähigkeiten zu nutzen und seine Fertigkeiten auszubauen.
Jeder hat das Recht, ungestört zu arbeiten.
Um das alles zu verwirklichen, vereinbaren wir folgende Schulregeln:
- Wir sorgen für ein freundliches Miteinander und nehmen jeden in unsere Gemeinschaft auf.
- Wir lösen Probleme friedlich.
- Wenn es mir zuviel wird, sage ich: „Hör auf” oder „Stopp” und dann ist sofort Schluss.
- Wenn wir es alleine nicht schaffen, holen wir einen Erwachsenen/ die Aufsicht zu Hilfe.
- Wir kommen pünktlich zur Schule und zu jeder Unterrichts-stunde und arbeiten fleißig.
- Wir beachten im Unterricht die Klassenregeln.
- Wir haben alle Materialien, die wir für den Unterricht brauchen, dabei.
- Wir halten Ordnung und achten fremdes Eigentum.
- Alles, was stört, lassen wir zu Hause (Handy, Gameboy, Nintendo, …).
- Während der Unterrichtszeit und der Pausen bleiben wir auf dem Schulgelände.
- Wir achten im Schulgebäude und besonders in den Toiletten auf Sauberkeit und verwenden nur soviel Papier und Wasser wie nötig.
Konsequenzen
Der Schulalltag wird nicht immer konflikt- und störungsfrei verlaufen, Regeln des Zusammenlebens werden verletzt.
Vorrangiges Mittel zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten und Problemen ist das klärende Gespräch und die Verständigung aller am Schulleben Beteiligten.
Sollte aber die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit nachhaltig beeinträchtigt werden, bzw. gegen die Schulordnung/ Klassenregeln wiederholt verstoßen werden, müssen besondere Ordnungsmaßnahmen getroffen werden.
Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. (§53 Schulgesetz, Absatz 1)
Folgende Maßnahmen können das sein:
- Einfordern einer mündlichen oder schriftlichen Entschuldigung, Wiedergutmachung
- Gefährliche oder störende Gegenstände werden eingesammelt und können nur von den Eltern wieder abgeholt werden
- Übernahme von Aufgaben für die Schulgemeinschaft
- Nacharbeiten des versäumten Unterrichtsstoffes im Anschluss an den Unterricht
- Pausenverbot, Schwimmverbot, etc. (mit Arbeitsauftrag)
- Ausschluss von besonderen Veranstaltungen
- Unterbringung in einer anderen Klasse
- schriftlicher Verweis (§53 Schulgesetz, Absatz 3)
- vorübergehender Ausschluss vom Unterricht (§53 Schulgesetz, Absatz 3)