Mitwirkungsorgane

Schul- und Klassenpflegschaft 2022/2023

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. (aus § 73 SchulG NRW)

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. (aus § 72 SchulG NRW)

Für das Schuljahr 2022/2023 sind folgende Mitglieder für die Klassen-, Schulpflegschaft sowie der Schulkonferenz gewählt.

Klassenpflegschaft der Klassen:

Klasse 1. Vorsitzende/r Stellvertreter/in
1a D. Schulze-Frenking M. Bauland
1b L. Joo S.Nicklaus
2a M.-F. Dardenne J. Edom
2b F. Geßmann D. Waterkamp
3a St. Meyer T. Reinermann
3b W. Saadeh S. Hodak
4a N. Schürmann L. Bahceci
4b S. Bendig M. Brungert

 

Vorsitzende der Schulpflegschaft: F. Geßmann

Stellvertretender Vorsitzender der Schulpflegschaft: 

 

 

Schulkonferenz 2022/2023

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. (aus § 65 SchulG NRW)

Elternvertreter Lehrervertreter
L. Joo A. Michalek
M.-F. Dardenne M. Volmer
F. Geßmann J. Hakenes
D. Waterkamp M. Wantia
W. Saadeh St. Becker
S. Hodak I. Tünte